Mehr Rechte für Verbraucher
Das Telefon klingelt, und am anderen Ende offeriert eine freundliche Stimme ein Zeitungsabonnement,
eine Versicherung oder einen neuen Telefontarif. Wenn der Angerufene private Verbraucher vorher
nicht sein Einverständnis in einen solchen Anruf gegeben hat, handelt es sich hierbei um
„UNERLAUBTE TELEFONWERBUNG“.
Um Verbraucher wirkungsvoller vor dieser unerwünschten Geschäftspraktik zu schützen, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Regelungen verschärft.
Seit dem 04.08.2009 ist die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Eindämmung von verbotenen Werbeanrufen in Kraft getreten. Unternehmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, drohen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Verbrauchern erleichtert das Gesetz den Ausstieg aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen.
Unerlaubte Werbeanrufe wurden bislang als "unzumutbare Belästigung" nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) behandelt. Als "unerlaubter Werbeanruf" gilt JEDER telefonische Kontaktversuch eines Unternehmes, der ohne Zustimmung des Angerufenen erfolgt. Seit dem 04.08.2009 begehen Unternehmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, eine Ordnungswidrigkeit.
Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. Die Gesetzesänderung kam auf Betreiben der Bundesnetzagentur zustande. "Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis", sagt der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.
Rufnummernunterdrückung verboten
In Zukunft darf die Rufnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrückt werden. Ein gewerblicher Anrufer, der seine Identität auf diese Art zu verschleiern versucht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Verantwortlich für die Umsetzung der neuen Regelungen ist die Bundesnetzagentur. Um den schwarzen Schafen unter den Werbetreibenden schnell auf die Spur zu kommen, fordert die Behörde Verbraucher dazu auf, jeden Verstoß zu melden.
Dazu müssten Betroffene lediglich die genaue Uhrzeit des Anrufs dokumentieren - anschließend ist die Netzagentur in der Lage, auch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer zurückzuverfolgen. Eine entsprechende Meldung kann mit Hilfe eines Formblatts auf der Internetseite der Netzagentur erfolgen.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/RufnummernmissbrauchSpamDialer_node.html